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Wohntraumexperte

Wie Sie Ihre Finanzierung absichern

Risikoleben, Berufsunfähigkeit, Wohngebäude und Rücklage. Welche Absicherung zu einer Immobilienfinanzierung gehört und wofür sie da ist.

KI-Bild

Die Bank verlangt vor der Auszahlung in der Regel nur eine Wohngebäudeversicherung. Alles andere entscheiden Sie selbst, und die wichtigste Frage dabei ist: Wer zahlt die Rate, wenn ein Einkommen wegfällt?

Risikolebens­versicherung

Sie zahlt, wenn ein Darlehensnehmer stirbt, und schützt so die Familie davor, die Raten allein tragen zu müssen. Die Versicherungssumme kann sich an der Restschuld orientieren und mit ihr sinken. Damit bleibt der Beitrag niedrig.

Berufsunfähigkeits­versicherung

Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten können. Damit lassen sich die Raten weiter bezahlen, und die Immobilie bleibt auch bei längerer Krankheit Ihre. Auf Wunsch lässt sie sich mit einer Risikolebensversicherung verbinden.

Wohngebäude­versicherung

Sie schützt das Haus selbst gegen Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser und zahlt bei einem Totalschaden den Wiederaufbau. Schäden durch Hochwasser, Starkregen oder Erdrutsch sind nur mit einem Baustein für Elementarschäden versichert, und der ist nicht automatisch im Vertrag. Fragen Sie ausdrücklich danach.

Kaufen Sie ein Haus, geht die Wohngebäudeversicherung des Verkäufers per Gesetz auf Sie über. So ist das Haus keinen Tag ohne Schutz. Sie dürfen den Vertrag aber kündigen, innerhalb eines Monats, nachdem Sie Eigentümer geworden sind, und einen neuen abschließen. Oft haben diese alten Verträge schlechte Bedingungen, dann lohnt sich ein neuer. Quelle: § 96 VVG

Rücklage für die Instandhaltung

Dach, Heizung, Fenster: Irgendwann steht an jedem Haus etwas an. Planen Sie dafür von Anfang an eine monatliche Rücklage ein, dann braucht es für eine neue Heizung keinen zweiten Kredit. Wie hoch sie sein sollte, hängt von Alter und Zustand der Immobilie ab.

Gut aufgehoben ist die Rücklage in einem Bausparvertrag. Er sichert Ihnen schon heute einen günstigen Zins für eine spätere Modernisierung. Reicht das angesparte Geld, kündigen Sie den Vertrag und lassen sich das Guthaben auszahlen. Reicht es nicht, bekommen Sie zusätzlich ein Bauspardarlehen zu dem Zins, der beim Abschluss festgelegt wurde. Rechnen Sie dabei mit einer Abschlussgebühr und einer niedrigen Verzinsung des Guthabens. Das Bauspardarlehen gibt es erst, wenn der Vertrag zugeteilt ist und die Bausparkasse Ihre Bonität geprüft hat.

Versicherung und Darlehen in einem Gespräch

Ich bin auch Versicherungsmakler nach § 34d der Gewerbeordnung. Deshalb kann ich die Summe einer Risikolebensversicherung gleich an die Restschuld Ihres Darlehens anpassen und beides im selben Gespräch mit Ihnen planen.

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Meine Vergütung zahlt die Bank, erst wenn ein Darlehen vermittelt ist.

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  2. Im Gespräch erzählen Sie, was Sie vorhaben, am Telefon, per Video oder im Büro.
  3. Danach wissen Sie, was Sie sich leisten können und wie es weitergeht.

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