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Wohntraumexperte

Anschluss­finanzierung

Ihre Zinsbindung läuft aus und Ihre Bank hat Ihnen ein Angebot geschickt? Bevor Sie unterschreiben, lohnt ein Vergleich. Den Papierkram übernehme ich.

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KI-Bild

Drei Wege, wenn die Zinsbindung endet

  1. Vor dem Ende der Zinsbindung

    Forward-Darlehen

    Sie legen heute den Zins für die Zeit nach der Zinsbindung fest, ausgezahlt wird später. Das kann sich bis zu drei Jahre vor dem Ende der Zinsbindung lohnen, je nachdem, wie die Zinsen gerade stehen. Für die Vorlaufzeit verlangen Banken meist einen Aufschlag.

  2. Zehn Jahre nach der Auszahlung

    Kündigungsrecht

    Auch bei längerer Zinsbindung können Sie zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Wurde später ein neuer Zins vereinbart, zählt dieser Zeitpunkt. Quelle: § 489 BGB

  3. Zum Ende der Zinsbindung

    Verlängern oder wechseln

    Sie passen den Zins bei Ihrer Bank an, das heißt Prolongation. Oder Sie wechseln ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu einer anderen Bank, das heißt Umschuldung.

Quellen: § 489 BGB, BaFin

Das Angebot Ihrer Bank prüfen
Läuft Ihre Zinsbindung aus, schickt Ihre Bank meist ein Angebot zur Verlängerung. Erfahrungsgemäß ist es oft teurer als vergleichbare Angebote anderer Banken, weil viele Kunden einfach unterschreiben.
Wechseln ist weniger Aufwand, als es scheint
Die bestehende Grundschuld lässt sich in der Regel an die neue Bank abtreten. Das kostet meist nur wenige hundert Euro, manche Banken übernehmen die Kosten. Die Unterlagen stelle ich mit Ihnen zusammen.
Rechtzeitig anfangen
Wer früh vergleicht, hat die Wahl: verlängern, wechseln oder sich mit einem Forward-Darlehen schon heute einen Zins für später sichern.

Was Sie vorher wissen wollen

Wann sollte ich mich um die Anschlussfinanzierung kümmern?

Etwa ein Jahr vor dem Ende der Zinsbindung, gern früher. Viele Banken bieten an, den neuen Zins schon lange vorher festzuschreiben. Das heißt Forward-Darlehen.

Muss ich für einen Wechsel eine neue Grundschuld eintragen lassen?

Meist nicht. Die bestehende Grundschuld wird an die neue Bank abgetreten. Das ist günstiger als eine neue Eintragung.

Geht die Anschlussfinanzierung über den Rentenbeginn hinaus?

Ja, das ist möglich. Die Bank prüft dann, ob die Rate auch mit der Rente tragbar ist und wie hoch die Restschuld zum Rentenbeginn sein wird. Oft lohnt es sich, die Tilgung so zu wählen, dass das Darlehen bis zur Rente weitgehend zurückgezahlt ist. Das rechnen wir im Gespräch durch.

Was kostet mich Ihre Beratung?

Nichts. Einen großen Teil der Arbeit, die sonst die Bank hätte, übernehme ich: Ich bereite Ihre Unterlagen auf und reiche den fertigen Antrag ein. Dafür zahlt mir die Bank eine Vergütung, erst wenn ein Darlehen vermittelt ist. Arbeitet Ihre Hausbank mit mir zusammen, frage ich sie mit an. Sonst legen wir ihr Angebot daneben.

Was haben Sie vor?

Nur für den Rückruf zu Ihrer Anfrage.

Ein, zwei Sätze reichen.

Ihre Angaben verwende ich nur, um Ihre Anfrage zu beantworten. Näheres steht in der Datenschutzerklärung.

Meine Vergütung zahlt die Bank, erst wenn ein Darlehen vermittelt ist.

  1. Ich melde mich schnell bei Ihnen und wir finden einen Termin.
  2. Im Gespräch erzählen Sie, was Sie vorhaben, am Telefon, per Video oder im Büro.
  3. Danach wissen Sie, was Sie sich leisten können und wie es weitergeht.

Lieber anrufen?08171 968550

Montag bis Freitag 8 bis 21 Uhr, Samstag 10 bis 17.30 Uhr, Sonntag 10 bis 16.30 Uhr, nur in dringenden Fällen

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